Das Elektroauto ist längst kein Exot mehr. Immer mehr Fahrerinnen und Fahrer steigen auf E-Mobilität um – gefördert durch staatliche Prämien, sinkende Betriebskosten und das wachsende Umweltbewusstsein. Doch mit dem Boom der E-Autos wächst auch ein neues Konfliktfeld im Straßenverkehr: das Parken an Ladesäulen.
Immer wieder kommt es zu Ärger, wenn Verbrenner oder sogar andere E-Autos Ladeplätze blockieren. Dabei ist die rechtliche Lage klar – oder etwa doch nicht? Der entscheidende Punkt ist: Es kommt auf die Beschilderung an.
Warum Beschilderung so wichtig ist
Grundsätzlich sind Ladesäulen allein dazu da, Elektrofahrzeugen das Laden zu ermöglichen. Trotzdem dürfen sie nicht automatisch von jedem E-Auto zum Parken genutzt werden. Ob ein Fahrzeug an einer Ladesäule stehen darf und wie lange, hängt von der verkehrsrechtlichen Beschilderung ab.
In Deutschland ist nämlich nicht die Ladesäule selbst ausschlaggebend, sondern das Verkehrszeichen, das den Stellplatz regelt. Nur die Kombination aus Schild, Zusatzzeichen und Markierung bestimmt, wer dort parken darf – und wann.
Ein Beispiel:
Steht an der Ladesäule ein Schild mit dem Zusatz „Nur während des Ladevorgangs“, dann dürfen dort nur Elektrofahrzeuge stehen, die tatsächlich laden.
Ist zusätzlich eine Zeitbegrenzung angegeben, etwa „max. 4 Stunden“, dann gilt diese ebenfalls verbindlich – auch nachts oder am Wochenende.
Ohne entsprechende Zusatzschilder kann ein Platz an der Ladesäule sogar von nicht ladenden E-Autos oder in manchen Fällen sogar von Verbrennern genutzt werden. Genau hier entstehen häufig Missverständnisse und Ärger.
Rechtliche Grundlage: Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die entscheidende Vorschrift findet sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Verkehrszeichen 314 („Parken“) oder 315 („Parken auf Gehwegen“) kann mit einem Zusatzzeichen versehen werden – beispielsweise mit dem Symbol eines Elektroautos und dem Hinweis „nur während des Ladevorgangs“.
Das Zusatzzeichen 1026-60 („Elektrofahrzeuge“) weist den Parkplatz speziell für E-Fahrzeuge aus. Doch erst in Kombination mit Formulierungen wie „während des Ladevorgangs“ oder „max. 2 Stunden“ entsteht eine verbindliche Regelung, die auch Bußgelder nach sich ziehen kann.
Beispiel für eine korrekte Beschilderung:
- Verkehrszeichen 314 (Parken)
- Zusatzzeichen 1026-60 (Elektrofahrzeuge)
- Zusatzzeichen mit Text: „Während des Ladevorgangs, max. 2 Std.“
Hier dürfen nur Elektroautos parken, die gerade laden – und das höchstens zwei Stunden.
Fehlt eine solche Beschilderung, kann der Platz theoretisch für jeden freigegeben sein, auch wenn dort eine Ladesäule steht. In der Praxis liegt die Verantwortung bei der jeweiligen Kommune oder dem Parkplatzbetreiber, die Beschilderung eindeutig zu gestalten.
Wer darf wo parken – typische Szenarien
1. Verbrenner blockiert Ladesäule
Wenn ein Verbrenner auf einem korrekt ausgeschilderten Ladeplatz steht, handelt es sich um Falschparken. Je nach Kommune droht ein Bußgeld von bis zu 55 Euro, und das Fahrzeug kann abgeschleppt werden.
2. Elektroauto ohne Ladevorgang
Ein E-Auto, das zwar berechtigt ist, dort zu stehen, aber nicht lädt, verstößt gegen die Vorschrift „nur während des Ladevorgangs“. Auch hier drohen Bußgelder und Abschleppkosten.
3. Ladesäule ohne Zusatzschild
Wenn kein Zusatzschild angebracht ist, handelt es sich rechtlich um einen normalen Parkplatz. Dann darf dort auch ein Verbrenner stehen – selbst wenn er die Ladesäule blockiert. Das mag unfair erscheinen, ist aber rechtlich zulässig.
Verantwortung der Kommunen und Betreiber
Viele Städte haben das Problem erkannt und rüsten nach. Eine eindeutige Beschilderung sorgt nicht nur für Klarheit, sondern auch für Akzeptanz bei allen Verkehrsteilnehmern.
Manche Kommunen gehen noch einen Schritt weiter: Sie kombinieren Ladeplätze mit digitalen Parkzeitbegrenzungen oder Bodenmarkierungen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Auch Supermärkte, Hotels oder Parkhäuser sollten auf korrekte Beschilderung achten. Denn: Nur wenn die Regelung rechtlich klar ist, können Ordnungskräfte Verstöße sanktionieren. Ohne korrektes Schild gibt es keine Handhabe.
Tipps für E-Autofahrer
- Beschilderung prüfen: Vor dem Parken oder Laden immer das Schild lesen – nicht jede Ladesäule bedeutet automatisch, dass man dort stehen darf.
- Ladezeit respektieren: Nach Abschluss des Ladevorgangs das Fahrzeug umgehend entfernen, um anderen E-Fahrern Platz zu machen.
- Bußgelder vermeiden: Auch als E-Autofahrer kann man ein Knöllchen bekommen, wenn man die Zeitbegrenzung überschreitet oder ohne Ladevorgang parkt.
- Unklare Fälle dokumentieren: Wenn die Beschilderung fehlt oder unklar ist, kann ein Foto helfen, späteren Ärger zu vermeiden.
Das Parken an Ladesäulen ist ein sensibles Thema – sowohl für E-Autofahrer als auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Entscheidend ist nicht die Ladesäule selbst, sondern das Verkehrsschild daneben. Nur durch eine klare, rechtssichere Beschilderung lässt sich vermeiden, dass Ladeplätze blockiert oder missbraucht werden.
Kommunen, Betreiber und Fahrer tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass die Elektromobilität im Alltag funktioniert. Und am Ende gilt: Wer laden will, sollte auch wirklich laden dürfen – und wer parkt, sollte wissen, was auf dem Schild steht.
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